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Allgemein

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Gepäck.

Um die Sicherheit im Flugverkehr zu gewährleisten, werden Reise-, Hand- und Sperrgepäck gründlichen Kontrollen unterzogen. Da für jede Fluggesellschaft eigene spezifische Gepäckregelungen gelten und auch die allgemeinen Richtlinien immer wieder aktualisiert werden, bitten wir Sie darum, sich direkt aus Ihren Reiseunterlagen, bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder im Reisebüro über Freigepäckgrenzen und Regelungen für das Handgepäck zu informieren.

Sonder- und Sperrgepäck melden Sie bitte im Reisebüro oder bei der Fluggesellschaft an. Kinderwagen, Fahrräder und Buggys müssen für den Flug ordnungsgemäß verpackt werden. Lesen Sie hierzu bitte die Hinweise auf Ihrem Flugticket oder fragen Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro. Bitte beachten Sie zum Thema Gepäck auch die Hinweise zur Sicherheit.

Handgepäck

Wir empfehlen, das Handgepäck immer auf das Nötigste zu reduzieren.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Handgepäckbestimmungen Ihrer Airline. Unser Tipp: Transportieren Sie im Handgepäck nur die Dinge, die Sie unbedingt brauchen. Das verkürzt die Zeit an der Sicherheitskontrolle. Wertgegenstände und wichtige Medikamente sollten Sie immer im Handgepäck mitführen.

Was ist im Handgepäck erlaubt?

  • kleines Gasfeuerzeug (nur am Körper erlaubt)
  • E-Zigarretten (ausschließlich im Handgepäck erlaubt)
  • Powerbanks (ausschließlich im Handgepäck erlaubt)
  • Messer & Scheren (max. 6 cm Klingenlänge)
  • Bestimmte Batterien für tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch, die im Gerät enthalten sind wie Uhren, Kameras, Notebook, Computer, Camcorder etc.  (auch im Reisegepäck erlaubt). Bitte beachten Sie die Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft!

Was ist im Handgepäck verboten?

Im Handgepäck nicht erlaubt sind unter anderem:

  • Benzinfeuerzeuge ( Zippo ), Dauerbrenner, USB-Feuerzeuge, Gasfeuerzeuge (das Verbot gilt auch für aufgegebenes Gepäck)
  • Rasierklingen, Skalpelle, Teppichmesser

Flüssigkeiten im Handgepäck

Für Flüssigkeiten gelten folgende Richtlinien: Sie dürfen sie nur in Behältern mit einem Volumen von maximal 100 Millilitern im Handgepäck mitführen. Alle Flüssigkeiten müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Tüte mit maximal 1 Liter Gesamtfassungsvermögen verpackt sein. Geeignete Plastikbeutel erhalten Sie gegen eine geringe Gebühr vor der Sicherheitskontrolle in allen Terminals (gelbe Automaten).
Erlaubt sind beispielsweise:

  • Flüssigkeiten allgemein (max. 100ml Behälter) z.B. Wasser, Erfrischungsgetränke, Suppen, Sirup
  • Kosmetikartikel (max. 100ml Behälter) z.B. Parfüm, Mascara, Make-up, Nagellack
  • Pflegeprodukte (max. 100ml Behälter) z.B. Shampoo, Duschgel, Deo, Rasierschaum, Sonnencreme
  • Lebensmittel (max. 100ml Behälter) z.B. Marmelade, Honig, Joghurt, Schokocreme, Streichkäse

Für Flüssigkeiten, die Sie hinter den Kontrollstellen erwerben, etwa in den Duty-free Geschäften, gelten diese Beschränkungen nicht.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    Spitze und scharfe Gegenstände des täglichen Gebrauchs (zum Beispiel Nagelscheren, Einmalrasierer, Taschenmesser usw.) sind bis zu einer Klingenlänge von maximal 6 cm im Handgepäck erlaubt. Bei einer Klingenlänge von mehr als 6 cm müssen diese Gegenstände im aufgegebenen Reisegepäck verstaut werden.

    Reisegepäck

    Ihr Reisegepäck geben Sie am Check-in Schalter auf.

    Bitte beachten Sie hierbei die jeweils gültigen Freigepäckgrenzen der gebuchten Airline. Diese können Sie dem Flugticket oder der Buchungsbestätigung entnehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei der Buchung über die Begrenzungen zu erkundigen.

    Im Reisegepäck dürfen Flüssigkeiten aufgegeben werden.
    Achten Sie bitte darauf, dass alle elektronischen Geräte, die Sie im Koffer befördern möchten, vorher ausgeschaltet sind und die Batterien im Handgepäck mitgeführt werden.

    Folgende Dinge sollten Sie in jedem Fall beachten, bevor Sie das Gepäckstück abgeben:

    • Neu: Ihr Gepäckstück nicht mit umwickelter/eingeschweißter Folie versehen
    • Versehen Sie Ihr Gepäckstück mit Namen und Adresse (idealwerweise mit verdeckten Adresslabels)
    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline nach der maximalen Größe und Gewicht des Gepäckstückes
    • Entfernen Sie alte Adressaufkleber und Anhänger von Ihrem Gepäckstück
    • Entfernen Sie alte Aufkleber von vorherigen Flügen vom Koffer oder der Reisetasche
    • Tragen Sie Wertgegenstände und Medikamente bei sich im Handgepäck

    Wie groß/schwer darf ein Koffer sein?

    Die Gepäckregelungen unterscheiden sich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Auch innerhalb eines Fluges bestimmen Status, Buchung oder Ticketklasse, wie viele Gepäckstücke Sie mitnehmen dürfen. Und welche Größen und Gewichte jeweils eingehalten werden müssen. Bitte entnehmen Sie Ihre Reisefreimengen dem Ticket/den Buchungsunterlagen oder der Homepage der jeweiligen Fluggesellschaft.

    Das darf nicht mit

    Folgende Gegenstände bzw. gefährliche Güter sind im aufgegebenen Gepäck verboten:

    • E-Zigaretten (ausschließlich im Handgepäck erlaubt)
    • Powerbanks (ausschließlich im Handgepäck erlaubt)
    • Bestimmte Batterien. Bitte beachten Sie die Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft!
    • Gasfeuerzeuge, Benzinfeuerzeuge ( Zippo ), Dauerbrenner, USB-Feuerzeuge (das Verbot gilt auch für das Handgepäck)
    • Bitte beachten Sie, dass Ihre Airline zusätzliche Einschränkungen für Gepäck haben kann und informieren Sie sich rechtzeitig.
    • Der Check-in findet im Regelfall auch bei Flugverspätungen zur ursprünglichen Abflugzeit statt. Über mögliche Änderungen der Check-in-Zeiten werden Sie ausschließlich über Ihren Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft direkt informiert.

    Über- und Sondergepäck

    Um beim Check-in keine Überraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, sich vor Reiseantritt nach den Freigepäckgrenzen Ihrer Fluggesellschaft zu erkundigen.

    Gepäck, das über die Freigepäckgrenze hinausgeht, kann gegen zusätzliches Entgelt mit dem übrigen Reisegepäck aufgegeben werden, wenn genügend Stauraum im Flugzeug zur Verfügung steht. Handelt es sich um größere Mengen, ist eine Anmeldung bei der Fluggesellschaft dringend zu empfehlen.

    Unabhängig von der Freigepäckgrenze sollte Ihr aufzugebendes Reisegepäck nicht schwerer als 32 kg pro Gepäckstück sein, da Koffer über 32 kg nicht verladen werden können. Sondergepäck oder Sperrgepäck, wie zum Beispiel Fahrräder, Ski oder Surfbretter, müssen vorab bei der Fluggesellschaft angemeldet werden und sind zum Teil gebührenpflichtig. Wir empfehlen die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluggesellschaft vor Antritt der Reise.

    Die Gebühren für das Über- und Sondergepäck werden von der jeweiligen Fluggesellschaft festgelegt und sind auf den Websites veröffentlicht.

    Was ist Sperrgepäck?

    Als Sperrgepäck gelten Gegenstände, die nicht automatisch über die Gepäckanlage befördert werden können. Hierzu zählen unter Anderem:

    • Surfbrett
    • Fahrrad
    • Rollstuhl
    • Tiere in Transportboxen
    • Kinderwagen
    • zerbrechliche Gegenstände
    • besonders großes bzw. schweres Gepäck