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Presse

Pressemitteilungen

Stellungnahme zur HNA Berichterstattung

Zur Berichterstattung der HNA vom 10.03.2016 („Es ist eine Schweinerei. Hobby-Pilot kritisiert mangelhafte Personalpolitik des Kasseler Airports“)

Zur Berichterstattung der HNA vom 10.03.2016 („Es ist eine Schweinerei. Hobby-Pilot kritisiert mangelhafte Personalpolitik des Kasseler Airports“) und den dort dargestellten Sachverhalten möchten wir Sie wie folgt informieren:

Ein Start eines Ultraleicht-Flugzeugs von Herrn Frank gegen oder um 14:35 Uhr hat am 06.03.2016 ausweichlich des Hauptflugbuches des Verkehrsflughafens nicht stattgefunden.
Die Darstellung der HNA ist insofern inhaltlich unzutreffend.

Die Flughafen GmbH Kassel hat anlässlich des Presseartikels in der HNA mit Herrn Dr. Frank telefonisch Kontakt aufgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass Herr Dr. Frank der HNA gegenüber von einem Flug berichtet hat, der mehrere Tage vor dem 06.03. stattfand.

Bei Verzögerungen, die im Flugbetrieb dieses Zeitraums möglicherweise aufgetreten sind, handelt es sich auch nicht um die Folge eines kurzfristigen krankheitsbedingten Ausfalls; diese sind erst am darauf folgenden 08.03. eingetreten. Insofern stehen dargestellte mögliche Verzögerungen in keinem Zusammenhang mit der stundenweisen Schließung des Flughafens am übernächsten Tag. Der Flughafen war am 06.03.2016 und im kompletten Zeitraum vor dem 06.03. regulär geöffnet. Die im Artikel der HNA gezogene Verbindung zwischen der krankheitsbedingten stundenweisen Schließung am 08.03. und den möglichen betrieblich bedingten Verzögerungen im Zeitraum davor ist inhaltlich falsch.

Unzutreffend ist, dass die Öffnungszeiten des Verkehrsflughafens Kassel täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr Ortszeit sind. Zutreffend ist vielmehr, dass der Flughafen im Winterhalbjahr um 07:30 Uhr öffnet und um 20:00 Uhr Ortszeit schließt. Dies ist seit mehreren Monaten wie vorgeschrieben genehmigt und veröffentlicht.

Der Flughafen weist die Behauptungen, es habe – z.B. im Fall von Spritmangel oder von Notfällen – dadurch ein Sicherheitsrisiko bestanden, in aller Form zurück. Erstens wird, wenn der Flughafen geöffnet ist, Notfällen immer Vorrang eingeräumt. Zweitens zeugt es immer von einer mangelhaften Flugvorbereitung, für die der Pilot verantwortlich ist, wenn es zu Spritmangel im Verlauf eines Fluges kommt. Es ist zwingend vorgeschrieben immer eine ausreichende Reserve an Bord zu haben, die im Zweifelsfall bis zu einem Ausweichflughafen reicht. Die Vorschrift existiert gerade um Verzögerungen, die im normalen Flugbetrieb an der Tagesordnung sind, abzufedern. Die Sicherheit war und ist zu jedem Zeitpunkt gegeben.

Wie Herr Dr. Frank zu der Annahme kommt, dass sechs oder acht Fluglotsen zum Betrieb eines Verkehrsflughafens erforderlich sind, ist unbekannt.

Unzutreffend ist, dass Privatpiloten und kleinere Flugzeuge „hohe Landegebühren“ am Flughafen Kassel bezahlen müssen. Vielmehr stellt sich im Vergleich mit anderen Verkehrsflughäfen die Situation so dar, dass die Landeentgelte für diese Nutzer in Kassel im üblichen Rahmen liegen.

Die Erbringung von Dienstleistungen an einem Regionalflughafen stehen in einem Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und „Full Service“. Flughäfen in Deutschland und insbesondere der Flughafen Kassel sind dazu aufgerufen, konsequent Kosten zu senken und notwendige Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter zu reduzieren. Gleichzeitig wird von Kunden – häufig auch von privaten Kunden mit sehr kleinen Flugzeugen, für die Fliegen Freizeitgestaltung ist – erwartet, dass ein „Rundum-Service“ erbracht wird, und das bitte zu niedrigsten Preisen.
Diese Quadratur des Kreises ist leider nicht immer möglich.

Gleichzeitig muss man hier aber deutlich machen, dass in keinem Fall an der Sicherheit gespart wird. Entsprechende Gerüchte und auch Berichte weisen wir vollumfänglich und ohne Abstriche zurück und behalten uns im Zweifelsfall auch eine rechtliche Prüfung entsprechender Behauptungen vor. Wenn es zu Einschränkungen gekommen ist, dann im Hinblick auf die Flüssigkeit des Flugverkehrs und den Service, in keinem Fall jedoch im Hinblick auf die Sicherheit des Betriebs.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die vorsorglich angekündigten Einschränkungen der Betriebszeit für den 11.03.2016 nun doch nicht realisiert werden müssen, da wieder ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung stehen.