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Sicherheit

Alles, was Sie über das Thema Sicherheit wissen müssen.

Gepäckkontrollen

Das Personal des Kassel Airports ist stets um Ihre Sicherheit bemüht. Entsprechende Kontrollen sollen verhindern, dass gefährliche Gegenstände oder Stoffe an Bord eines Flugzeuges gelangen, die die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden könnten. Damit Sie Ihre Reise gut vorbereiten können, haben wir die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt.

Da sich jederzeit Änderungen ergeben können, erheben die Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr. Es empfiehlt sich daher, sich vor Reiseantritt nach den aktuellen Sicherheitsbestimmungen zu erkundigen. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums unter www.bmi.bund.de.

Gefährliche Güter

Gefährliche Güter dürfen auf keinen Fall im Passagiergepäck (sowohl Handgepäck als auch aufgegebenes Gepäck) mitgeführt werden. Hierbei handelt es sich um Stoffe oder Gegenstände, von denen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung im Flugverkehr ausgehen können.

Dazu gehören:

  • Munition
  • Feuerwerkskörper
  • Entflammbare Gase
  • Entzündliche Flüssigkeiten und entzündbare Feststoffe, Benzin- und Sturmfeuerzeuge
  • Reiner Alkohol, alkoholische Getränke ab 70%
  • Oxidierende Stoffe und Peroxide, Flüssigkeitsbatterien
  • Gift- und umweltgefährdende Stoffe
  • Radioaktive Stoffe und radioaktive Heilmittel
  • Ätzende Flüssigkeiten und Feststoffe
  • Magnetische Materialien und Quecksilber

Ebenfalls nicht gestattet ist das Mitführen folgender Gegenstände im Handgepäck, die daher immer im Reisegepäck verstaut werden sollten:

  • Spitze Gegenstände
  • Scheren und Messer ab 6 cm Klingenlänge

Ein Feuerzeug (Flüssiggas) pro Fluggast ist am eigenen Körper zu tragen und darf sich weder im Hand- noch im Reisegepäck befinden.

Taucherlampen sind vor Flugantritt dem Check-In Personal zu melden und sollten wiederum grundsätzlich nur im Handgepäck transportiert werden. Die Batterien sind vor Flugantritt zu entfernen. 
Was die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck betrifft, so dürfen diese maximal ein Fassungsvermögen von 100 ml haben. Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen wiederverschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter zu verstauen und an der Sicherheitskontrolle getrennt vorzulegen. Flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden, dürfen mitgeführt werden.

Weitere Informationen über die Bestimmungen erhalten Sie im Internet unter http://www.lba.de/DE/Home/home_node.html.

Gegenstände, die nicht mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden können, werden nicht aufbewahrt. Wir bitten um Ihr Verständnis.