Lärmschutz und Lärmmessung
Fluglärmmessung
Die Flughafen GmbH Kassel misst den Fluglärm mithilfe von stationären Messstellen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Lärmmessstellen stehen in der Ortschaft Burguffeln sowie am Haupteinflugzeichen der Piste 27, ca. 1 km östlich der Landebahnschwelle.
Über diese gesetzliche Vorschrift hinaus verfügt der Kassel Airport über mobile Messstellen, die flexibel an verschiedenen Orten eingesetzt werden können. So können Lärmereignisse noch besser erfasst und ausgewertet werden.
Die Messstellen überwachen kontinuierlich den Gesamt-Schallpegel (Dauerschall und Maximalpegel) und zeichnen ihn auf. Mit einem Auswertungssystem werden einzelne Schallereignisse dann daraufhin überprüft, ob es sich tatsächlich um Fluggeräusche oder andere Schallereignisse (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Sturm etc.) handelt, und ggf. Flügen zugeordnet, die am Kassel Airport gestartet oder gelandet sind. Monatlich werden dann Auswertungen erstellt und an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet sowie veröffentlicht.
Nachstehend finden Sie die jeweiligen Monats- und Quartalsberichte:
Lärmschutz
Flughafen und Umweltschutz
Die wertvolle Landschaft zu erhalten, ist für den Kassel Airport sowohl gesellschaftliche Verantwortung als auch gesetzliche Pflicht. Somit ist auch der Schutz der Region vor Fluglärm von höchster Priorität.
Unser Engagement für Lärmschutz
Was der Flughafen für eine möglichst niedrige Lärmbelastung tut
Fliegen ist mit Geräuschen verbunden. Ein Hauptanliegen des Kassel Airports ist es, den Lärmpegel für seine Nachbarn möglichst niedrig zu halten.
Erfahren Sie, was die Flughafen GmbH Kassel unternimmt, um unvermeidbaren Lärm in der Luft und am Boden einzudämmen und unnötigen Lärm zu vermeiden.
Flugrouten
Die Flugstrecken werden so festgelegt, dass möglichst wenige Menschen vom Lärm betroffen sind. Die Festlegung der Routen hängt auch von der Richtung des Winds ab. Flugzeuge starten gegen den Wind, weil das den Auftrieb und die Flugsicherheit verbessert. Am Kassel Airport starten und landen die meisten Flugzeuge in Richtung Westen, weil der Wind hauptsächlich aus westlicher Richtung kommt.
Vor dem An- und nach dem Abflug bewegen sich die Flugzeuge in gerader Linie zum Flughafen bzw. von dort weg. Bei Instrumentenflügen - das sind in der Regel grofle Flugzeuge - kann diese Strecke bis zu 10 Kilometern lang sein. Sie fährt nur über nicht bewohnte Gebiete. Bei kleineren Flugzeugen sind diese geraden Strecken kürzer und führen nur im Ausnahmefall über Ortschaften hinweg.
Alle diese Strecken schlagen die Flugsicherungsorganisationen, die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und die Austrocontrol, vor und werden von staatlichen Stellen überprüft und freigegeben.
Überfliegen von Ortschaften
Grundsätzlich ist das überfliegen von Ortschaften erlaubt, solange eine Mindesthöhe von 300 Metern über Grund eingehalten wird. Beim Umfliegen einer Ortschaft sinkt die Mindesthöhe auf 150 Meter.
Die Fluglotsen und Piloten sind darauf bedacht, die Lärmbelästigung möglichst gering zu halten. Aus Sicherheitsgründen ist es aber jederzeit möglich, dass eine Route geändert wird.
Lärmschutzmaßnahmen
Am Kassel Airport sind die Nachtzeiten zwischen 22 und 6 Uhr besonders geschützt. Zu diesen Zeiten sind maximal vier Flüge und zusätzlich zehn Verspätungen pro Monat sowie Rettungsflüge erlaubt. Diese Zahl wird zurzeit bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Die Entgeltordnung des Kassel Airports begünstigt leise Flugzeugtypen durch geringe Entgelte und schafft damit einen Anreiz zum Einsatz leiser Maschinen. Zur Bodenstromversorgung verwendet der Flughafen anstelle der lauten eingebauten Hilfsturbinen der Flugzeuge seine eigenen leisen Aggregate.
Lärmschutzbereich
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie und andere öffentliche Experten berechneten den zu erwartenden Fluglärm rings um den Kassel Airport. Dabei gingen sie von einer für das Jahr 2022 deutlich höher prognostizierten Flugbewegung aus. Auch dann wird der Geräuschpegel in allen bewohnten Gebieten deutlich unterhalb der Grenzwerte bleiben, die rechtlich und gesundheitlich zulässig sind.
Kommission zur Abwehr von Fluglärm
Aufgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Fluglärmkommission des Kassel Airports ist es, auf einen möglichst geringen Lärm beim Flugbetrieb hinzuwirken. Die Kommission berät die für den Luftverkehr zuständigen Behörden bei der Planung von Flugrouten, sodass möglichst wenige Orte durch den Fluglärm betroffen sind.
Mitglieder sind die Vertreter der umliegenden Kommunen, der Genehmigungsbehörden, der Flugsicherungsorganisationen, der Flughafen GmbH Kassel und anderer Fluggesellschaften. Danny Sutor, Bürgermeister von Grebenstein, ist Vorsitzender und das Luftfahrt-Dezernat des Regierungspräsidiums Kassel hat die Geschäftsführung des Gremiums inne. Die Kommission tagt turnusmäßig alle 2 Jahre. Bei Bedarf können jedoch in der Zwischenzeit jederzeit Sitzungen anberaumt werden.
Kontakt
Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zum Thema Lärmschutz am Kassel Airport haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter, die Sie unter dieser E-Mail-Adresse erreichen: laermschutz@kassel-airport.de
Weitere Infos:
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Kassel-Calden
https://wirtschaft.hessen.de/verkehr/luftverkehr/laermschutzbereich-flughafen-kassel-calden
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF):
Festlegung von Flugverfahren für den Verkehrsflughafen Kassel-Calden
http://www.baf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen_BAF/BAF_Abw%C3%A4gungsvermerk_KSCalden.html