Handgepäck
Wichtige Dokumente, Wertgegenstände, elektronische Geräte und dringend benötigte Medikamente sollten Sie grundsätzlich im Handgepäck mitführen.
Flüssigkeiten im Handgepäck
Für Flüssigkeiten im Handgepäck gelten eigene Vorgaben:
- Behälter dürfen maximal 100 ml fassen
- alle Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportiert werden
- der Beutel darf maximal 1 Liter Gesamtfassungsvermögen haben
- pro Person ist ein Flüssigkeitsbeutel erlaubt
Als Flüssigkeiten gelten zum Beispiel:
- Wasser, Erfrischungsgetränke, Suppen oder Sirup
- Parfüm, Mascara, Make-up oder Nagellack
- Shampoo, Duschgel, Deo, Rasierschaum oder Sonnencreme
- Marmelade, Honig, Joghurt, Schokocreme oder Streichkäse
Flüssigkeiten, die Sie erst nach der Sicherheitskontrolle kaufen, können in der Regel ohne diese Mengenbeschränkung mitgenommen werden.

Wie groß und schwer darf mein Koffer sein?
FüZulässige Maße, Gewichte und Freigepäckmengen richten sich nach Fluggesellschaft, Tarif, Buchungsklasse und Reiseziel. Einheitliche Werte für alle Airlines gibt es daher nicht.
Prüfen Sie Ihre Buchungsunterlagen oder die Website Ihrer Airline am besten vor der Abreise. So vermeiden Sie zusätzliche Gebühren und Verzögerungen am Check-in.
Wichtig: Aufzugebendes Reisegepäck darf grundsätzlich nicht mehr als 32 kg pro Gepäckstück wiegen, da schwerere Gepäckstücke nicht verladen werden.

Was gilt als Sperrgepäck?
Als Sperrgepäck gelten Gegenstände, die wegen ihrer Größe, Form oder Beschaffenheit nicht automatisch über die Gepäckanlage befördert werden können.
Dazu zählen unter anderem:
- Fahrräder
- Surfbretter
- Ski- und Sportausrüstung
- Rollstühle
- Kinderwagen und Buggys
- Tiere in Transportboxen
- zerbrechliche Gegenstände
- besonders große oder schwere Gepäckstücke
Kinderwagen, Fahrräder und Buggys müssen für den Flug ordnungsgemäß verpackt sein. Beachten Sie dazu die Hinweise Ihrer Fluggesellschaft.