Messwerte und Auswertung


Die monatlichen Auswertungen werden dann an die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt. Zusammen mit den Quartalsberichten werden sie für jeden zugänglich veröffentlicht. Die Messung selbst dokumentiert zunächst das Geräuschereignis; Hinweise darauf, ob und durch welche Flugbewegung es verursacht wurde, liefert unter anderem die zugehörige An- oder Abflugroute.

Regeln für Flugrouten und Überflüge

Flugrouten sollen bewohnte Gebiete möglichst wenig belasten und zugleich einen sicheren Flugbetrieb gewährleisten. Die zuständigen Flugsicherungsorganisationen erarbeiten die Streckenführungen, die anschließend von den zuständigen staatlichen Stellen geprüft und festgelegt werden

Flugzeuge starten und landen in der Regel gegen den Wind. Da der Wind am Kassel Airport überwiegend aus westlicher Richtung kommt, erfolgen viele Starts in Richtung Westen und Landungen aus westlicher Richtung. Bei Instrumentenflügen kann der gerade An- oder Abflugabschnitt vor der Landung beziehungsweise nach dem Start bis zu zehn Kilometer lang sein.

Für den Überflug von Ortschaften gelten vorgeschriebene Mindesthöhen. Die zugrunde liegende Regelung nennt hierfür grundsätzlich 300 Meter über Grund; beim Umfliegen sind mindestens 150 Meter vorgesehen. Aus Sicherheitsgründen können Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie Pilotinnen und Piloten kurzfristig von vorgesehenen Flugstrecken abweichen.

Wie stark Fluggeräusche wahrgenommen und als störend empfunden werden, hängt neben der Flugroute auch wesentlich von der Tageszeit ab.

Tower Kassel Airport

Zuständigkeiten beim Lärmschutz

Aufgabe der Fluglärmkommission

Turnusmäßig tagt die Kommission alle zwei Jahre. Bei Bedarf können auch zwischen diesen Terminen Sitzungen stattfinden.

Der Lärmschutzbereich rund um den Airport