Am Flughafen
Lärmschutz am Kassel Airport
Wie lässt sich Fluglärm verlässlich beurteilen? Kontinuierliche Messungen liefern dafür eine wichtige Datengrundlage. Der Kassel Airport verbindet die Erfassung von Fluggeräuschen mit betrieblichen Regelungen und Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmbelastungen in der Luft und am Boden möglichst gering zu halten.
Lärmschutz auf einen Blick
- Stationäre Messstellen in Burguffeln und an der Piste 27
- Zusätzliche mobile Messstellen
- Kontinuierliche Erfassung von Dauer- und Maximalpegeln
- Monatliche Auswertungen und regelmäßige Quartalsberichte
- Besonders geschützte Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr
- Geringere Entgelte für leisere Flugzeugtypen

Wie schützt der Kassel Airport vor Fluglärm?
Lärmschutz in der Luft und am Boden
Auch am Boden lässt sich die Lärmbelastung reduzieren. Abgestellte Flugzeuge benötigen weiterhin Strom, etwa für Beleuchtung, Lüftung und technische Systeme. Dafür stellt der Airport eigene, leisere Stromaggregate bereit. So können die bordeigenen Hilfsturbinen ausgeschaltet bleiben oder ihre Betriebszeit deutlich verkürzt werden.
Wie sich diese Maßnahmen auf die tatsächliche Geräuschsituation auswirken, zeigen die laufenden Messungen.
So wird der Fluglärm gemessen
Stationäre Messstellen erfassen den Fluglärm kontinuierlich. Mobile Messungen ergänzen diese Daten an weiteren Standorten. Dabei werden sowohl Dauer- als auch Maximalpegel aufgezeichnet. Anschließend wird geprüft, ob das jeweilige Geräusch tatsächlich von einem Flugzeug stammt.

Standorte der Lärmmessstellen
Messwerte und Auswertung
Hohe Schallpegel können auch durch Fahrzeuge, Maschinen oder starken Wind entstehen. Deshalb werden die erfassten Ereignisse geprüft und, soweit möglich, einem Start oder einer Landung am Kassel Airport zugeordnet. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, werden die Messgeräte einmal jährlich mit einem geeichten Kalibrator kontrolliert.
Die monatlichen Auswertungen werden dann an die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt. Zusammen mit den Quartalsberichten werden sie für jeden zugänglich veröffentlicht. Die Messung selbst dokumentiert zunächst das Geräuschereignis; Hinweise darauf, ob und durch welche Flugbewegung es verursacht wurde, liefert unter anderem die zugehörige An- oder Abflugroute.
Regeln für Flugrouten und Überflüge
Flugrouten sollen bewohnte Gebiete möglichst wenig belasten und zugleich einen sicheren Flugbetrieb gewährleisten. Die zuständigen Flugsicherungsorganisationen erarbeiten die Streckenführungen, die anschließend von den zuständigen staatlichen Stellen geprüft und festgelegt werden
Flugzeuge starten und landen in der Regel gegen den Wind. Da der Wind am Kassel Airport überwiegend aus westlicher Richtung kommt, erfolgen viele Starts in Richtung Westen und Landungen aus westlicher Richtung. Bei Instrumentenflügen kann der gerade An- oder Abflugabschnitt vor der Landung beziehungsweise nach dem Start bis zu zehn Kilometer lang sein.
Für den Überflug von Ortschaften gelten vorgeschriebene Mindesthöhen. Die zugrunde liegende Regelung nennt hierfür grundsätzlich 300 Meter über Grund; beim Umfliegen sind mindestens 150 Meter vorgesehen. Aus Sicherheitsgründen können Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie Pilotinnen und Piloten kurzfristig von vorgesehenen Flugstrecken abweichen.
Wie stark Fluggeräusche wahrgenommen und als störend empfunden werden, hängt neben der Flugroute auch wesentlich von der Tageszeit ab.

Welche Regeln gelten für Nachtflüge?
Dieses Kontingent wird am Kassel Airport derzeit nicht ausgeschöpft. Weitere Informationen zu den gemessenen Fluggeräuschen finden Sie in den veröffentlichten Monats- und Quartalsberichten zur Fluglärmmessung.
Zuständigkeiten beim Lärmschutz
Aufgabe der Fluglärmkommission
Turnusmäßig tagt die Kommission alle zwei Jahre. Bei Bedarf können auch zwischen diesen Terminen Sitzungen stattfinden.
Der Lärmschutzbereich rund um den Airport
Berichte und Ansprechpartner
Die Monats- und Quartalsberichte dokumentieren die Ergebnisse der Fluglärmmessungen. Neben den erfassten Schallpegeln enthalten sie Angaben zur Messmethodik sowie Hinweise auf besondere Bedingungen und Ereignisse im jeweiligen Berichtszeitraum.
Bei Fragen oder Beschwerden erreichen Sie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter laermschutz@kassel-airport.de.

Lärmschutz am Kassel Airport: Monats- und Quartalsberichte
Nachstehend finden Sie die jeweiligen Monats- und Quartalsberichte zur Fluglärmmessung am Kassel Airport:
- Monatsbericht Kassel Dezember 2025
- Monatsbericht Kassel November 2025
- Monatsbericht Kassel Oktober 2025
- Monatsbericht Kassel September 2025
- Monatsbericht Kassel August 2025
- Monatsbericht Kassel Juli 2025
- Monatsbericht Kassel Juni 2025
- Monatsbericht Kassel Mai 2025
- Monatsbericht Kassel April 2025
- Monatsbericht Kassel März 2025
- Monatsbericht Kassel Februar 2025
- Monatsbericht Kassel Januar 2025
- Monatsbericht Kassel Dezember 2025
- Monatsbericht Kassel November 2025
- Monatsbericht Kassel Oktober 2025
- Monatsbericht Kassel September 2025
- Monatsbericht Kassel August 2025
- Monatsbericht Kassel Juli 2025
- Monatsbericht Kassel Juni 2025
- Monatsbericht Kassel Mai 2025
- Monatsbericht Kassel April 2025
- Monatsbericht Kassel März 2024
- Monatsbericht Kassel Februar 2024
- Monatsbericht Kassel Januar 2025